Ablauf

Wohnungsabgabe: Ablauf & Checkliste

Bei der Wohnungsabgabe übergeben Sie die leere, gereinigte Wohnung, gehen sie gemeinsam mit der Verwaltung durch und halten den Zustand in einem Rückgabeprotokoll fest. Diese Checkliste führt Schritt für Schritt durch die Vorbereitung, den Rundgang und das Protokoll, damit die Abnahme reibungslos gelingt.

Vor der Übergabe

  • Wohnung vollständig ausräumen, auch Keller, Estrichabteil und Balkon.
  • Endreinigung durchführen oder eine Firma mit Abnahmegarantie beauftragen.
  • Alle Schlüssel bereitlegen und die Anzahl notieren.
  • Zählerstände von Strom, Wasser und Gas ablesen und fotografieren.
  • Kleine Schäden wie Dübellöcher fachgerecht ausbessern, wo dies vereinbart ist.

Der gemeinsame Rundgang

Bei der Übergabe begehen Sie die Wohnung gemeinsam mit der Verwaltung oder dem Vermieter. Geprüft werden Sauberkeit und Zustand aller Räume und Flächen:

  • Küche mit Backofen, Dampfabzug, Kühlschrank, Fugen und Armaturen.
  • Bad und WC: Kalk, Armaturen, Fliesen und Silikonfugen.
  • Böden, Sockelleisten, Türen und Wände.
  • Fenster, Rahmen und Storen.
  • Keller, Estrich und Balkon, sofern mitvermietet.

Das Rückgabeprotokoll

Der Zustand wird in einem Rückgabeprotokoll festgehalten, das beide Parteien unterzeichnen. Prüfen Sie vor der Unterschrift jeden Eintrag und lassen Sie unklare Punkte präzisieren. Lassen Sie sich eine Kopie aushändigen und dokumentieren Sie den Zustand zusätzlich mit eigenen Fotos. Ein sorgfältiges Protokoll entscheidet oft darüber, ob die Kaution vollständig zurückkommt.

Mängelrüge und Kaution

Der Vermieter muss die Wohnung bei der Übergabe prüfen und Mängel sofort rügen (Art. 267a OR). Nur rechtzeitig protokollierte Mängel darf er Ihnen belasten; normale Abnutzung geht zu seinen Lasten. Die Mietkaution liegt auf einem Sperrkonto und wird nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen behördlichen Entscheid freigegeben (Art. 257e OR). Eine saubere Endreinigung mit Abnahmegarantie und ein genaues Protokoll sind der beste Weg zur vollständigen Rückzahlung.

Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220 — fedlex.admin.ch

Auf einen Blick

Zustand bei Rückgabe
leer und gereinigt (Art. 267 OR)
Prüfpflicht Vermieter
Mängel sofort rügen (Art. 267a OR)
Dokument
Rückgabeprotokoll, von beiden unterzeichnet
Vor der Übergabe
Zählerstände ablesen, Schlüssel zählen
Kaution
max. 3 Monatszinse, Sperrkonto (Art. 257e OR)

Häufige Fragen

Wie läuft eine Wohnungsübergabe ab?
Sie übergeben die leere, gereinigte Wohnung, begehen sie gemeinsam mit der Verwaltung und halten den Zustand in einem Rückgabeprotokoll fest, das beide Parteien unterzeichnen.
Was muss ich vor der Wohnungsabgabe erledigen?
Die Wohnung vollständig ausräumen, endreinigen (lassen), alle Schlüssel bereitlegen, die Zählerstände ablesen und fotografieren sowie vereinbarte kleine Ausbesserungen vornehmen.
Was gehört ins Rückgabeprotokoll?
Der Zustand aller Räume und Flächen, festgestellte Mängel, die Zählerstände und die Anzahl übergebener Schlüssel. Prüfen Sie jeden Eintrag vor der Unterschrift und verlangen Sie eine Kopie.
Darf der Vermieter später noch Mängel rügen?
Nein. Er muss Mängel bei der Übergabe sofort rügen (Art. 267a OR). Später entdeckte Mängel darf er Ihnen in der Regel nicht mehr belasten, ausser es handelt sich um versteckte Mängel.

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