Rückgabeprotokoll
Ein Rückgabeprotokoll (Abnahmeprotokoll) hält bei der Wohnungsabgabe schriftlich fest, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird und welche Mängel beanstandet werden. Beide Parteien unterzeichnen es.
Das Rückgabeprotokoll ist das zentrale Beweismittel bei der Wohnungsabgabe: Nur darin festgehaltene und rechtzeitig gerügte Mängel darf die Verwaltung dem Mieter belasten. Wird nichts oder nichts Fristgerechtes protokolliert, gilt die Sache in der Regel als ordnungsgemäss zurückgegeben. Prüfen Sie vor der Unterschrift jeden Eintrag und lassen Sie unklare Punkte präzisieren – das entscheidet oft über die Rückzahlung der Mietkaution.
Auf einen Blick
- Bereich
- Reinigung
- Verwandte Begriffe
- Wohnungsabgabe, Mietkaution, Abnahmegarantie