Aktuelle Preise für die Entrümpelung im Kanton Zug (2026)
Als Richtwert gilt CHF 500 pro Zimmer. Die Preisspanne ist jedoch erheblich – holen Sie mindestens drei Offerten ein. Wertanrechnung kann Ihren Nettopreis um CHF 200–1’500 senken.
Wohnungsräumung
| Objektgrösse | Preisrahmen | Nach Wertanrechnung |
|---|---|---|
| 1-Zimmer-Wohnung | CHF 800–1’500 | CHF 500–1’200 |
| 2-Zimmer-Wohnung | CHF 1’200–2’200 | CHF 800–1’800 |
| 3-Zimmer-Wohnung | CHF 1’500–3’500 | CHF 1’000–2’800 |
| 4-Zimmer-Wohnung | CHF 2’500–5’000 | CHF 1’500–4’000 |
| 5+ Zimmer / Haus | CHF 4’000–8’000+ | CHF 2’500–6’500+ |
Keller, Dachboden & Garage
| Bereich | Klein | Mittel | Gross |
|---|---|---|---|
| Kellerentrümpelung | CHF 300–600 | CHF 600–1’200 | CHF 1’200–2’500 |
| Dachbodenentrümpelung | CHF 400–800 | CHF 800–1’800 | CHF 1’800–4’000 |
| Garage / Werkstatt | CHF 350–700 | CHF 700–1’500 | CHF 1’500–3’000 |
| Heizöltank-Entsorgung | CHF 800–2’500 (nach Volumen) | ||
Stundenansatz – wann lohnt er sich?
| Position | Ansatz |
|---|---|
| Stundenansatz pro Person | CHF 75–95 /h |
| Mindestauftrag | CHF 300–450 |
| Eilzuschlag (unter 1 Woche) | +15–25% |
| Sperrgut-Entsorgung | CHF 25–60 /m³ |
Wertanrechnung: So senken Sie Ihren Preis um bis zu CHF 1’500
Viele Haushalte enthalten Möbel, Elektrogeräte und Sammelgegenstände, die eine Räumungsfirma direkt weiterverkaufen oder versteigern kann. Seriöse Anbieter rechnen den Verkaufserlös vom Gesamtpreis ab – das nennt sich Wertanrechnung.
Kunden, die aktiv nach Wertanrechnung fragen, sparen im Schnitt CHF 200–1’500. Fragen Sie im Offertgespräch explizit danach. Firmen, die diesen Begriff nicht kennen oder ablehnen, verschenken Ihnen bares Geld.
Rechenbeispiel: 4-Zimmer-Wohnung Zug
Haushaltsauflösung im Todesfall: 4 Schritte für Angehörige
Eine Nachlassräumung nach einem Todesfall erfordert Sorgfalt und die richtige Reihenfolge – um Erbschaftskonflikte und unnötige Kosten zu vermeiden.
Erbschaftsinventar erstellen
Das Zuger Nachlassgericht fordert innert 14 Tagen ein Inventar aller Vermögenswerte. Beauftragen Sie zuerst einen Notar, bevor Sie irgendetwas entsorgen.
Mietverhältnis klären
Die Erbengemeinschaft kündigt den Mietvertrag schriftlich per Ende Monat oder nach gesetzlicher Frist. Das Mietobjekt muss bis zur Übergabe vollständig leer stehen.
Wertsachen aussortieren
Familienmitglieder, Erbberechtigte und der Notar legen gemeinsam fest, welche Gegenstände ins Erbgut einfliessen. Erst danach beauftragt die Erbengemeinschaft eine Räumungsfirma.
Kosten klären
Die Kosten der Haushaltsauflösung trägt in der Regel die Erbmasse. Fehlen liquide Mittel, prüft die Gemeindeverwaltung eine Übernahme durch die Sozialhilfe.
Was eine professionelle Räumung im Kanton Zug umfasst
Seriöse Anbieter bieten mehr als das reine Wegräumen – diese Leistungen gehören beim Profi zum Standard.
Kostenlose Vorbesichtigung
Die Firma inspiziert das Objekt persönlich, beurteilt Zugang und Verwertungspotenzial und erstellt eine verbindliche Offerte ohne versteckte Zusatzkosten.
Fachgerechte Entsorgung
Sperrgut, Elektroschrott und Sonderabfall entsorgt die Firma getrennt nach den Vorgaben der KVA Zug. Kunden erhalten auf Wunsch einen Entsorgungsnachweis.
Wertanrechnung & Weiterverkauf
Verwertbare Gegenstände verkauft oder versteigert die Firma auf eigene Rechnung. Den Erlös rechnet sie direkt von der Schlussrechnung ab.
Endreinigung optional
Viele Zuger Firmen bieten eine Grundreinigung im Paket an – spart einen Extratermin und hält die Gesamtkosten tiefer.
Entsorgungsnachweis
Chemikalien, Altöl und Elektroschrott erfordern eine dokumentierte Entsorgung. Professionelle Firmen stellen den Nachweis kostenlos aus.
Termingarantie
Professionelle Anbieter im Kanton Zug halten vereinbarte Termine zuverlässig ein – wichtig bei laufenden Mietverträgen und Übergabeterminen.
5 Warnsignale bei Entrümpelungsfirmen
Der Markt für Entrümpelung im Kanton Zug zieht unseriöse Anbieter an. Diese fünf Warnsignale schützen Sie vor teuren Überraschungen.
⚠️ Warnsignal 1
Pauschalangebot per Telefon
Jede seriöse Firma kalkuliert erst nach persönlicher Besichtigung. Telefonpauschalen sind Lockpreise – die Schlussrechnung fällt deutlich höher aus.
⚠️ Warnsignal 2
Kein schriftlicher Vertrag
Eine seriöse Firma stellt Ihnen vor Beginn immer eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Festpreis oder Stundenansatz aus. Nur mündliche Zusagen schützen Sie nicht.
⚠️ Warnsignal 3
Nur Barzahlung möglich
Seriöse Betriebe akzeptieren Banküberweisung oder Karte. Anbieter, die ausschliesslich bar kassieren, rechnen häufig ohne MWST ab.
⚠️ Warnsignal 4
Keine MWST-Nummer
Jede Firma mit Jahresumsatz über CHF 100'000 führt eine MWST-Nummer. Prüfen Sie diese kostenlos auf uid.admin.ch – dauert unter eine Minute.
⚠️ Warnsignal 5
Fahrzeuge ohne Firmenlogo
Professionelle Entrümpelungsfirmen erscheinen mit klar beschrifteten Fahrzeugen. Privatfahrzeuge ohne Kennzeichnung deuten auf Schwarzarbeit hin.
Entrümpelung in allen 11 Zuger Gemeinden
offerio.ch vermittelt geprüfte Räumungsfirmen im gesamten Kanton Zug – von der Stadt über Baar bis nach Menzingen.
Zug (Stadt)
Viele Altbauwohnungen, Lift häufig nötig – erhöhten Aufwand einkalkulieren.
Baar
Grosse Einfamilienhäuser mit vollen Kellern und Garagen – Kellerentrümpelungen häufig.
Cham
Mischgebiet Wohnen/Gewerbe – Gewerbeauflösungen häufig nachgefragt.
Steinhausen
Viele Reihenhäuser, kompakte Lagerräume – gute Zufahrt in den meisten Fällen.
Hünenberg
Ländliche Lage – Anfahrtskosten vorab mit der Firma klären.
Risch-Rotkreuz
Seegemeinde – oft wertvolle Einrichtungsgegenstände mit hohem Wertanrechnungspotenzial.
Unterägeri / Oberägeri
Berglagen – Zufahrt für Lastwagen vorab mit der Räumungsfirma absprechen.
Menzingen
Historische Liegenschaften – Handarbeit oft nötig, Zufahrt prüfen.
Neuheim
Kleingemeinde – gut kombinierbar mit Aufträgen in Baar und Zug.
Walchwil
Seelage – oft wertvolle Einrichtungsgegenstände und Kunstobjekte vorhanden.
5 Fehler, die Ihre Entrümpelung teurer machen
Wer diese fünf Fehler vermeidet, spart im Schnitt 20–35% gegenüber dem teuersten Anbieter.
Fehler 01
Nur eine Offerte einholen
Wer den ersten Anbieter direkt beauftragt, zahlt im Schnitt 20–35% mehr als nötig. Holen Sie mindestens drei Vergleichsangebote ein – offerio.ch erledigt das gratis für Sie.
Fehler 02
Wertanrechnung vergessen
Viele Kunden übergeben die Räumung ohne Wertanrechnung und verzichten auf CHF 200–1’000 Gegenrechnung. Fragen Sie im Erstgespräch aktiv danach.
Fehler 03
Falsche Entsorgungsannahmen
Nicht alles landet in der KVA Zug. Sonderabfälle wie Farben und Chemikalien erfordern separate Entsorgungswege – der Anbieter muss diese im Offertblatt ausweisen.
Fehler 04
Zu früh räumen (Todesfall)
Wer ohne Erbschein und Notarfreigabe räumt, riskiert Erbschaftskonflikte und strafrechtliche Konsequenzen. Immer erst das Inventar abschliessen.
Fehler 05
Kellerräumung unterschätzen
Keller enthalten oft mehr als erwartet – Werkzeug, Wein, Heizöltanks. Kalkulieren Sie separat und klären Sie die Heizöl-Entsorgung im Vorfeld mit der Zuger Gemeinde.
Kanton Zug 2026
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