Wohnungsabgabe
Die Wohnungsabgabe ist die formelle Rückgabe der Mietwohnung an die Vermieterin oder Verwaltung am Ende des Mietverhältnisses. Nach Art. 267 OR ist die Wohnung in vertragsgemässem, gereinigtem Zustand zu übergeben.
Bei der Wohnungsabgabe wird die leere, gereinigte Wohnung gemeinsam begangen und der Zustand in einem Rückgabeprotokoll festgehalten. Grundlage ist Art. 267 OR: Der Mieter schuldet die Rückgabe im Zustand, der sich aus vertragsgemässem Gebrauch ergibt – normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters, Schäden und mangelnde Reinigung zu Lasten des Mieters. Eine saubere Endreinigung mit Abnahmegarantie ist deshalb der beste Schutz für die Mietkaution.
Auf einen Blick
- Bereich
- Reinigung
- Verwandte Begriffe
- Endreinigung, Rückgabeprotokoll, Abnahmegarantie