Mietkaution
Die Mietkaution (Mietzinsdepot) ist eine Sicherheit, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt. Nach Art. 257e OR beträgt sie bei Wohnungen höchstens drei Monatsmieten und ist auf ein Sperrkonto auf den Namen des Mieters einzuzahlen.
Die Mietkaution deckt allfällige Forderungen des Vermieters am Ende des Mietverhältnisses, etwa für Schäden oder eine mangelhafte Endreinigung. Nach Art. 257e OR wird das Geld bei einer Bank auf einem Sperrkonto zugunsten des Mieters hinterlegt und darf nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen richterlichen oder behördlichen Entscheid ausbezahlt werden. Eine saubere Wohnungsabgabe mit Abnahmegarantie ist der beste Weg, die Kaution vollständig zurückzuerhalten.
Auf einen Blick
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- Miete & Marktplatz
- Verwandte Begriffe
- Abnahmegarantie, Endreinigung, Wohnungsabgabe, Kündigungsfrist