Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses. Für Wohnungen beträgt die gesetzliche Mindestfrist nach Art. 266c OR drei Monate auf einen ortsüblichen Termin.
Bei Wohnungen können die Parteien das Mietverhältnis nach Art. 266c OR mit einer Frist von drei Monaten auf die ortsüblichen Termine oder das Ende der Mietdauer kündigen; der Vertrag kann längere, nicht aber kürzere Fristen vorsehen. Massgebend ist der Zugang der Kündigung, nicht das Absendedatum. Wer früher aus dem Vertrag will, kann über einen Nachmieter nach Art. 264 OR aussteigen. Die Frist bestimmt zusammen mit dem gewünschten Zügeltermin die zeitliche Planung des Umzugs.
Auf einen Blick
- Bereich
- Miete & Marktplatz
- Verwandte Begriffe
- Nachmieter, Zügeltermin, Wohnungsabgabe