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Nachmieter

Ein Nachmieter ist eine Person, die einen bestehenden Mietvertrag vorzeitig übernimmt. Nach Art. 264 OR wird der bisherige Mieter von seinen Pflichten befreit, wenn er einen zumutbaren, zahlungsfähigen und zur Übernahme bereiten Ersatzmieter stellt.

Wer vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen will, kann sich nach Art. 264 OR durch einen Nachmieter aus dem Vertrag lösen: Der Vorschlag muss zumutbar sein, den Mietzins bezahlen können und bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Erfüllt der Kandidat diese Voraussetzungen, endet die Zahlungspflicht des bisherigen Mieters, selbst wenn der Vermieter ablehnt. Ein sauberer Übergang mit Wohnungsabgabe und Protokoll schützt beide Seiten.

Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220 — fedlex.admin.ch

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Verwandte Begriffe
Kündigungsfrist, Mietkaution, Wohnungsabgabe

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