Was bei der Abgabe geprüft wird
Bei der Wohnungsabgabe kontrolliert die Verwaltung die Sauberkeit und den Zustand aller Räume: Fenster und Storen, Küche mit Backofen und Dampfabzug, Bad mit Kalk und Fugen, Böden sowie Keller und Estrich. Diese Übersicht zeigt Raum für Raum, worauf geachtet wird.
Fenster und Storen
Fenster und Storen zählen zu den häufigsten Beanstandungen, weil sie oft vergessen oder oberflächlich gereinigt werden. Geprüft werden:
- Glas innen und aussen, streifenfrei.
- Rahmen, Falze und Dichtungen ohne Schmutz.
- Storen, Lamellen und Rollläden inklusive Zwischenräume.
- Fenstersimse und Griffe.
Küche, Backofen und Dampfabzug
- Backofen und Bleche innen entfettet, ohne Eingebranntes.
- Dampfabzug inklusive Filter, oft ein Schwachpunkt.
- Kühlschrank und Gefrierfach abgetaut, sauber und trocken.
- Kochfeld, Fronten, Fugen und Armaturen.
- Schubladen und Schränke innen ausgewischt.
Bad, WC und Kalk
- Armaturen, Duschwände und Fliesen entkalkt.
- Silikonfugen ohne Schimmel und Rückstände.
- WC innen und aussen, inklusive Randbereich.
- Spiegel, Ablagen und Lüftung.
- Abläufe frei und geruchsfrei.
Böden, Wände und Türen
- Böden gewischt und fleckenfrei, Sockelleisten abgestaubt.
- Türen, Klinken und Rahmen sauber.
- Wände frei von grösserem Schmutz; normale Abnutzung ist kein Mangel.
- Lichtschalter, Steckdosen und Heizkörper.
Keller, Estrich und Balkon
Mitvermietete Nebenflächen werden ebenfalls kontrolliert und dürfen bei der Übergabe nicht vergessen werden:
- Kellerabteil geräumt und ausgewischt.
- Estrichabteil leer und besenrein.
- Balkon oder Terrasse gereinigt, Abläufe frei.
- Gemeinschaftsräume nur, soweit im Vertrag vereinbart.
Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220 — fedlex.admin.ch
Auf einen Blick
- Häufigste Beanstandung
- Fenster, Storen und Backofen
- Kritische Stellen
- Kalk im Bad, Fett in der Küche
- Nicht vergessen
- Keller, Estrich und Balkon
- Kein Mangel
- normale Abnutzung (Art. 267 OR)
- Massstab
- vertragsgemässer, gereinigter Zustand
Häufige Fragen
- Was wird bei der Wohnungsabgabe am häufigsten beanstandet?
- Fenster und Storen, der Backofen und der Dampfabzug sowie Kalk im Bad. Diese Stellen werden beim Selbstreinigen oft unterschätzt und deshalb besonders genau geprüft.
- Werden Keller und Estrich auch kontrolliert?
- Ja, sofern sie mitvermietet sind. Sie müssen geräumt und besenrein beziehungsweise ausgewischt übergeben werden, sonst kann die Verwaltung sie beanstanden.
- Zählt normale Abnutzung als Mangel?
- Nein. Normale Abnutzung durch vertragsgemässen Gebrauch geht zu Lasten des Vermieters (Art. 267 OR). Beanstandet werden mangelnde Reinigung und Schäden, die darüber hinausgehen.
- Muss ich den Backofen wirklich innen reinigen?
- Ja. Backofen, Bleche und Dampfabzugsfilter gehören zu den Standardprüfpunkten und müssen entfettet und ohne Eingebranntes übergeben werden.