Wie sauber muss die Wohnung bei der Übergabe sein?
Bei der Wohnungsübergabe muss die Wohnung vollständig geräumt und gereinigt sein, sodass sie dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht (Art. 267 OR): sauber und bezugsbereit, aber nicht neuwertig. Küche, Bad, Böden, Fenster und Storen gehören ohne Schmutz, Kalk und Fett übergeben, während normale Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer oder verblasste Farbe erlaubt bleiben.
Der Massstab: gereinigt, nicht neuwertig
Der gesetzliche Massstab steht in Art. 267 OR: Sie geben die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus vertragsgemässem Gebrauch ergibt. Das heisst gereinigt und geräumt, nicht makellos oder wie neu. Verlangt wird ein sauberer, bezugsbereiter Zustand, in dem die nächste Mietpartei einziehen kann, aber keine Grundsanierung. Wer diesen Unterschied kennt, reinigt gezielt und lässt sich bei der Abnahme nicht zu Nacharbeiten drängen, die über die Reinigungspflicht hinausgehen.
Was sauber genug konkret heisst
In den Wohnräumen bedeutet gereinigt Raum für Raum ein klar definiertes Ergebnis:
- Fenster und Storen: Glas innen und aussen streifenfrei, Rahmen und Falze ohne Schmutz.
- Küche: Backofen und Bleche entfettet, Dampfabzugsfilter sauber, Kühlschrank abgetaut, Fronten und Fugen gewischt.
- Bad und WC: Armaturen, Fliesen und Duschwände entkalkt, Silikonfugen ohne Schimmel, WC innen und aussen sauber.
- Böden: gewischt und fleckenfrei, Sockelleisten und Ecken abgestaubt.
- Flächen: Türen, Klinken, Lichtschalter, Steckdosen und Heizkörper abgewischt.
Besenrein: Keller, Estrich und Balkon
Nebenräume unterliegen einem tieferen Massstab. Kellerabteil, Estrich und oft auch die Garage gelten als besenrein übergeben, wenn sie vollständig geräumt und ausgewischt beziehungsweise gefegt sind. Dieselbe Tiefe wie in der Küche wird hier nicht erwartet. Der Balkon oder die Terrasse gehören gereinigt und die Abläufe frei. Wichtig ist vor allem, dass diese mitvermieteten Flächen nicht vergessen werden, denn genau das wird bei der Abgabe häufig beanstandet.
Wo normale Abnutzung beginnt
Sauberkeit und Abnutzung sind zwei verschiedene Dinge. Schmutz, Kalk und Fett müssen weg, das schulden Sie. Gebrauchsspuren aus jahrelangem, normalem Wohnen dagegen dürfen bleiben und gehen zu Lasten des Vermieters:
- Erlaubt (normale Abnutzung): leicht verblasste Wandfarbe, feine Kratzer im Boden, matte Stellen an oft genutzten Flächen.
- Zu reinigen (Ihre Pflicht): Schmutzränder, Kalk im Bad, Fett in der Küche, Staub und Flecken.
- Darüber hinaus (Schaden): Brandstellen, tiefe Kratzer, grosse Löcher oder Beschädigungen, nicht durch Reinigung lösbar.
Massgebend bleibt der vertragsgemässe Gebrauch, nicht ein Neuzustand. Wer ganz sichergehen will, beauftragt eine Endreinigung mit Abnahmegarantie: Beanstandet die Verwaltung die Sauberkeit, reinigt die Firma kostenlos nach, und Ihre Mietkaution bleibt geschützt.
Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220 — fedlex.admin.ch
Auf einen Blick
- Rechtlicher Massstab
- vertragsgemäss gereinigt (Art. 267 OR)
- Nicht verlangt
- neuwertiger oder makelloser Zustand
- Wohnräume
- streifenfreie Fenster, entkalktes Bad, entfettete Küche
- Nebenräume
- besenrein: geräumt und ausgewischt
- Erlaubt
- normale Gebrauchsspuren, keine Reinigung nötig
Häufige Fragen
- Wie sauber muss man die Wohnung beim Ausziehen putzen?
- So sauber, dass sie dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht und bezugsbereit ist (Art. 267 OR): Küche entfettet, Bad entkalkt, Fenster und Storen streifenfrei, Böden gewischt. Ein neuwertiger Zustand wird nicht verlangt.
- Wie sauber muss die Wohnung bei der Übergabe in der Schweiz sein?
- In der ganzen Schweiz gilt derselbe Massstab: gereinigt und geräumt, nicht makellos. Verlangt ist ein sauberer, bezugsbereiter Zustand ohne Schmutz, Kalk und Fett; normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters.
- Muss die Wohnung bei der Rückgabe neuwertig sein?
- Nein. Der Massstab ist der vertragsgemässe, gereinigte Zustand, nicht der Neuzustand. Leicht verblasste Farbe oder feine Kratzer aus normalem Gebrauch müssen Sie weder entfernen noch ersetzen.
- Was passiert, wenn die Wohnung nicht sauber genug ist?
- Die Verwaltung hält Reinigungsmängel im Rückgabeprotokoll fest und kann eine Nachreinigung von der Kaution abziehen. Eine Endreinigung mit Abnahmegarantie verhindert das, weil die Firma kostenlos nachreinigt.