Abnahmegarantie: Schutz für die Kaution
Eine Abnahmegarantie bedeutet, dass die Reinigungsfirma kostenlos nachreinigt, falls die Verwaltung bei der Wohnungsübergabe etwas beanstandet – so lange, bis die Wohnung abgenommen ist. Damit verlagert sich das Risiko einer nicht bestandenen Abnahme von Ihnen auf die Firma und schützt Ihre Mietkaution.
Was die Abnahmegarantie leistet
Mit einer Abnahmegarantie verpflichtet sich die Reinigungsfirma, die Wohnung so zu reinigen, dass sie die Abnahme durch die Verwaltung besteht. Reklamiert die Verwaltung bei der Übergabe einzelne Punkte, kommt die Firma kostenlos zurück und reinigt nach, bis die Wohnung akzeptiert ist. Die Garantie ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Leistung, die seriöse Firmen anbieten und die schriftlich in der Offerte stehen sollte.
Wie sie die Kaution schützt
Die Mietkaution beträgt bei Wohnungen höchstens drei Monatszinse und liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen (Art. 257e OR). Beanstandet die Verwaltung die Reinigung, kann sie versuchen, die Nachreinigung von der Kaution abzuziehen. Genau hier greift die Abnahmegarantie: Die Firma reinigt kostenlos nach, statt dass Ihnen Kosten entstehen. Ohne Garantie tragen Sie das Risiko selbst und müssen die Nachreinigung unter Zeitdruck organisieren.
Worauf Sie achten sollten
- Die Abnahmegarantie muss schriftlich in der Offerte stehen, nicht nur mündlich zugesichert sein.
- Der Abnahmetermin sollte abgedeckt sein – klären Sie, wie kurzfristig die Firma nachreinigen kann.
- Prüfen Sie, welche Leistungen enthalten sind (Fenster, Storen, Zusatzflächen), damit die Garantie den ganzen Umfang deckt.
- Vereinbaren Sie, dass die Reinigung möglichst kurz vor der Übergabe stattfindet.
- Lassen Sie sich bestätigen, dass die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten erfolgt.
Ablauf bei einer Beanstandung
- Bei der Wohnungsübergabe wird die Wohnung gemeinsam begangen und der Zustand im Rückgabeprotokoll festgehalten.
- Beanstandet die Verwaltung Reinigungsmängel, werden diese im Protokoll vermerkt.
- Melden Sie die beanstandeten Punkte umgehend der Reinigungsfirma.
- Die Firma reinigt im Rahmen der Abnahmegarantie kostenlos nach.
- Nach erfolgreicher Nachkontrolle steht der Freigabe der Kaution nichts mehr im Weg.
Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220 — fedlex.admin.ch
Auf einen Blick
- Leistung
- kostenlose Nachreinigung bis zur Abnahme
- Schützt
- die Mietkaution vor Reinigungsabzügen
- Rechtsform
- freiwillige Leistung, kein Gesetz
- Kaution
- max. 3 Monatszinse, Sperrkonto (Art. 257e OR)
- Wichtig
- schriftlich in der Offerte, Abnahmetermin abgedeckt
Häufige Fragen
- Was bedeutet Abnahmegarantie bei der Endreinigung?
- Die Reinigungsfirma reinigt kostenlos nach, falls die Verwaltung bei der Wohnungsübergabe etwas beanstandet, bis die Wohnung abgenommen ist. So tragen nicht Sie, sondern die Firma das Risiko einer nicht bestandenen Abnahme.
- Ist eine Abnahmegarantie gesetzlich vorgeschrieben?
- Nein. Sie ist eine freiwillige Leistung, die seriöse Reinigungsfirmen anbieten. Achten Sie darauf, dass sie schriftlich in der Offerte steht.
- Schützt die Abnahmegarantie wirklich meine Kaution?
- Ja, indirekt. Weil die Firma Reinigungsmängel kostenlos behebt, kann die Verwaltung keine Nachreinigung von Ihrer Kaution abziehen. Für Schäden über mangelnde Reinigung hinaus gilt die Garantie allerdings nicht.
- Was muss die Offerte zur Abnahmegarantie enthalten?
- Sie sollte die Garantie schriftlich nennen, den gedeckten Leistungsumfang (Fenster, Storen, Zusatzflächen) aufführen und klären, dass die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten und rechtzeitig zum Abnahmetermin erfolgt.