Endreinigung & Wohnungsabgabe
Bei der Wohnungsabgabe müssen Sie die Wohnung in vertragsgemässem, gereinigtem Zustand zurückgeben (Art. 267 OR). Eine gründliche Endreinigung mit Abnahmegarantie stellt sicher, dass die Verwaltung nichts beanstandet — und schützt so Ihre Mietkaution.
Was das Gesetz verlangt
Nach Art. 267 OR ist die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus vertragsgemässem Gebrauch ergibt — dazu gehört ein gereinigter Zustand. Normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters, Schäden und mangelnde Reinigung zu Ihren Lasten. Der Vermieter muss die Wohnung bei der Übergabe prüfen und Mängel sofort rügen (Art. 267a OR); nur rechtzeitig protokollierte Mängel darf er belasten.
Umfang der Endreinigung
Eine Endreinigung geht deutlich über das normale Putzen hinaus. Üblich sind unter anderem:
- Küche inklusive Backofen, Dampfabzug, Kühlschrank und Fugen.
- Bad und WC entkalkt, Armaturen und Fliesen gereinigt.
- Böden, Sockelleisten und Türen.
- Fenster, Rahmen und Storen (Rollläden/Jalousien).
- Keller, Estrichabteil und Balkon, sofern mitvermietet.
Als Richtwert liegen die Preise für eine Endreinigung mit Abnahmegarantie je nach Wohnungsgrösse etwa zwischen CHF 430 und über CHF 1'050.
Was bei der Abnahme geprüft wird
Bei der Wohnungsabgabe wird die leere, gereinigte Wohnung gemeinsam begangen und der Zustand in einem Rückgabeprotokoll festgehalten. Typisch geprüft werden:
- Sauberkeit von Küche, Bad, Böden, Fenstern und Storen.
- Kalk-, Fett- und Schimmelrückstände an kritischen Stellen.
- Schäden über die normale Abnutzung hinaus (Dübellöcher, Kratzer, Brandstellen).
- Vollständigkeit von Schlüsseln und mitvermieteten Gegenständen.
Prüfen Sie vor der Unterschrift jeden Eintrag im Protokoll und lassen Sie unklare Punkte präzisieren — das entscheidet oft über die Rückzahlung der Kaution.
Abnahmegarantie und Kaution
Mit einer Abnahmegarantie verpflichtet sich die Reinigungsfirma, kostenlos nachzureinigen, bis die Verwaltung die Wohnung akzeptiert. Das verlagert das Risiko einer Beanstandung von Ihnen auf die Firma und schützt Ihre Mietkaution, die bei Wohnungen höchstens drei Monatszinse beträgt (Art. 257e OR). Achten Sie darauf, dass die Garantie schriftlich in der Offerte steht und der Abnahmetermin abgedeckt ist. Über offerio.ch vergleichen Sie Offerten geprüfter Reinigungsfirmen mit Abnahmegarantie.
Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220 — fedlex.admin.ch
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- Rückgabe in gereinigtem Zustand (Art. 267 OR)
- Prüfpflicht Vermieter
- Mängel sofort rügen (Art. 267a OR)
- Richtwert Endreinigung
- CHF 430–1'050 mit Abnahmegarantie
- Abnahmegarantie
- kostenlose Nachreinigung bis zur Abnahme
- Kaution
- max. 3 Monatszinse (Art. 257e OR)
Häufige Fragen
- Muss ich die Wohnung beim Auszug reinigen?
- Ja. Nach Art. 267 OR ist die Wohnung in vertragsgemässem, gereinigtem Zustand zurückzugeben. Ob Sie selbst reinigen oder eine Firma beauftragen, entscheiden Sie.
- Was bringt eine Abnahmegarantie?
- Die Reinigungsfirma reinigt kostenlos nach, falls die Verwaltung bei der Übergabe etwas beanstandet, bis die Abnahme klappt. So schützen Sie Ihre Mietkaution vor Abzügen.
- Was wird bei der Wohnungsabgabe kontrolliert?
- Die Sauberkeit von Küche, Bad, Böden, Fenstern und Storen, Kalk- und Fettrückstände, Schäden über normale Abnutzung hinaus sowie die Vollständigkeit von Schlüsseln und mitvermieteten Gegenständen.
- Darf der Vermieter Reinigungskosten von der Kaution abziehen?
- Nur für bei der Übergabe rechtzeitig gerügte und protokollierte Mängel (Art. 267a OR). Normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters. Ein sorgfältiges Rückgabeprotokoll ist deshalb entscheidend.