Umzug planen: Checkliste in 8 Wochen
Ein Umzug lässt sich in rund acht Wochen entspannt planen: Kündigung und Offerten früh erledigen, ab vier Wochen vorher packen und ummelden vorbereiten, in der letzten Woche Halteverbot, Übergabe und Endreinigung koordinieren. Diese Checkliste führt Woche für Woche durch alle Schritte.
8–6 Wochen vorher
- Mietvertrag prüfen: Kündigungsfrist (bei Wohnungen mindestens drei Monate nach Art. 266c OR) und Termine notieren.
- Alte Wohnung fristgerecht und schriftlich kündigen; falls ein früherer Auszug nötig ist, Nachmieter nach Art. 264 OR organisieren.
- Zügeltermin festlegen und mit dem Ende der alten und dem Beginn der neuen Mietdauer abstimmen.
- Umzugsvolumen grob schätzen und entscheiden: selbst zügeln oder Umzugsfirma beauftragen.
- Mehrere Umzugsofferten einholen und vergleichen.
6–4 Wochen vorher
- Umzugsfirma verbindlich buchen und, falls gewünscht, die Endreinigung mit Abnahmegarantie beauftragen.
- Ausmisten: aussortieren, verkaufen, verschenken oder für die Entsorgung bereitstellen — weniger Volumen senkt die Kosten.
- Verpackungsmaterial besorgen: Kartons, Klebeband, Luftpolster, Beschriftungsstifte.
- Adressänderung vorbereiten: Liste aller Stellen anlegen (Gemeinde, Post, Krankenkasse, Versicherungen, Abonnemente).
- Bei Bedarf Ferientage oder freien Zügeltag frühzeitig sichern.
4–2 Wochen vorher
- Mit dem Packen der selten genutzten Räume beginnen (Keller, Estrich, Gäste- und Vorratszimmer).
- Kartons klar beschriften: Zimmer am neuen Ort und Inhalt.
- Bei fehlenden Parkplätzen ein Umzugs-Halteverbot bei Gemeinde oder Stadtpolizei beantragen.
- Post-Nachsendeauftrag einrichten und Adressänderung an Vertragspartner melden.
- Falls nötig, Möbellift für hohe Stockwerke oder enge Zugänge organisieren.
Letzte Woche & Zügeltag
- Restliche Kartons packen, eine Kiste mit dem Nötigsten für den ersten Tag separat halten.
- Kühlschrank und Tiefkühler rechtzeitig abtauen und leeren.
- Halteverbots-Tafeln kontrollieren und Zufahrt sicherstellen.
- Am Zügeltag Zählerstände (Strom, Wasser) notieren und fotografieren.
- Alte Wohnung endreinigen (lassen) und bei der Wohnungsabgabe ein Rückgabeprotokoll unterzeichnen.
Nach dem Umzug
- Innert der geltenden Frist (in der Regel 14 Tage) bei der neuen Gemeinde anmelden und bei der alten abmelden.
- Restliche Adressänderungen abschliessen und Post-Nachsendung prüfen.
- Möbel montieren, Kartons auspacken und Verpackungsmaterial entsorgen oder zurückgeben.
- Mietkaution der alten Wohnung im Auge behalten — sie wird nach beanstandungsfreier Übergabe freigegeben.
Auf einen Blick
- Planungshorizont
- rund 8 Wochen für einen entspannten Umzug
- Kündigungsfrist Wohnung
- mind. 3 Monate (Art. 266c OR)
- Halteverbot beantragen
- spätestens 2 Wochen vorher
- Ummelden nach Umzug
- in der Regel innert 14 Tagen
- Offerten
- mehrere vergleichen, bevor Sie buchen
Häufige Fragen
- Wann sollte ich mit der Umzugsplanung beginnen?
- Idealerweise rund acht Wochen vorher. So bleibt genug Zeit für die fristgerechte Kündigung, den Offertenvergleich und das Ausmisten, bevor in den letzten Wochen gepackt wird.
- Wann muss ich das Halteverbot beantragen?
- Planen Sie den Antrag rund zwei Wochen vor dem Zügeltag ein. Die genaue Vorlaufzeit legt die zuständige Gemeinde oder Stadtpolizei fest.
- Was gehört in die Kiste für den ersten Tag?
- Alles, was Sie sofort brauchen: Dokumente, Ladegeräte, Medikamente, ein Set Kleidung, Grundausstattung fürs Bad und Küchenutensilien sowie Werkzeug für den Möbelaufbau.
- Muss ich die alte Wohnung selbst reinigen?
- Sie müssen sie in gereinigtem Zustand übergeben (Art. 267 OR). Ob Sie selbst reinigen oder eine Firma mit Abnahmegarantie beauftragen, entscheiden Sie — Letzteres schützt Ihre Mietkaution.