Umzug

Halteverbot (Parkbewilligung)

Ein Halteverbot ist eine befristete Parkbewilligung, die am Umzugstag Platz für den Umzugswagen oder Möbellift vor dem Haus freihält. Es wird bei der Gemeinde oder Stadtpolizei beantragt und mit Signaltafeln markiert.

In dicht bebauten Quartieren ohne freie Parkplätze sichert ein temporäres Halteverbot die Standfläche für Lastwagen und Möbellift direkt vor dem Eingang und verkürzt so die Trageweg. Der Antrag läuft je nach Ort über die Stadtpolizei oder Gemeinde und muss einige Tage im Voraus gestellt werden; die Signalisation wird rechtzeitig aufgestellt. Umzugsfirmen übernehmen die Organisation häufig als Zusatzleistung, die Gebühr erscheint in der Umzugsofferte.

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Verwandte Begriffe
Zügeltermin, Umzug, Möbellift

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Halteverbot (Parkbewilligung) – Definition | Offerio