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Ummelden

Ummelden ist die Meldung der Adressänderung bei den Behörden nach einem Umzug. In der Schweiz muss man sich bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde anmelden und bei der alten abmelden – in der Regel innert 14 Tagen.

Nach einem Umzug ist die Wohnsitzänderung bei der Einwohnerkontrolle zu melden: Abmeldung in der alten, Anmeldung in der neuen Gemeinde, meist innert 14 Tagen (die genaue Frist regeln Kanton und Gemeinde). Dazu kommen weitere Meldungen – Post-Nachsendeauftrag, Krankenkasse, Steueramt, Arbeitgeber, Versicherungen und Abonnemente. Eine frühzeitige Checkliste rund um den Zügeltermin verhindert, dass wichtige Post verloren geht.

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Verwandte Begriffe
Zügeltermin, Umzug, Kündigungsfrist

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