Aktenvernichtung — DSG-konform
Personenbezogene Akten (Kunden, Mitarbeitende, Verträge) müssen gemäss Datenschutzgesetz (DSG) sicher vernichtet werden. Standard ist Schutzklasse 3 (DIN 66399 P-4 oder höher) mit Vernichtungsprotokoll. Eine professionelle Räumungsfirma kooperiert mit zertifizierten Aktenvernichtern und übergibt Ihnen das Protokoll als Compliance-Nachweis. Lose Akten gehören nicht in den normalen Papier-Container.
IT-Entsorgung gemäss VREG
Elektronische Geräte (Computer, Drucker, Bildschirme, Server) fallen unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Datenträger müssen vor der Entsorgung physisch zerstört oder zertifiziert gelöscht werden (z.B. nach DoD 5220.22-M). Eine seriöse Räumungsfirma erstellt eine Liste der entsorgten Geräte mit Seriennummern und Vernichtungsnachweis — wichtig für Audit und Versicherung.
Mobiliar — Verwerten statt entsorgen
Bürostühle, Schreibtische, Schränke und Sitzungsmöbel haben in der Region einen Sekundärmarkt. Eine separate Verwertungs-Auswertung kann 15–30 Prozent des Räumungspreises kompensieren — verlangen Sie diese Option im Offerten-Vergleich. Bei spezieller Einrichtung (Praxis, Labor, Werkstatt) ist eine getrennte Bewertung sinnvoll.
Steuerlich — was abziehbar ist
Räumungskosten einer Geschäftsauflösung sind in der Regel als Geschäftsaufwand steuerlich abziehbar. Bewahren Sie Rechnung, Entsorgungsnachweis (Sondermüll, IT) und Aktenvernichtungsprotokoll für die Steuerunterlagen auf. Bei einer Liquidation einer Kapitalgesellschaft sind diese Belege auch für die Schlussbilanz relevant.
FAQ
- Wie schnell ist eine Geschäftsauflösung organisiert?
- Standard 2–4 Wochen nach Auftragserteilung — der Mehrvorlauf gegenüber einer Wohnungsräumung kommt aus der Aktenvernichtung (Terminierung mit zertifiziertem Vernichter) und der IT-Inventarisierung.
- Was kostet eine typische Bürorräumung?
- Für ein 5–10-Arbeitsplatz-Büro: CHF 2'500–6'000 inkl. Aktenvernichtung und IT-Entsorgung, abhängig von Volumen und Sondermüll-Anteil. Mobiliar-Verwertung kann den Betrag senken.
- Brauche ich einen Vernichtungsnachweis für die Steuern?
- Empfohlen ja — sowohl für Akten (DSG-Compliance) als auch für IT (VREG). Bei Audits oder einer Liquidationsprüfung sind diese Nachweise Standard.
- Wer kümmert sich um die Schlussreinigung der Gewerberäume?
- In der Regel ein separates Reinigungsunternehmen — Räumungsfirmen empfehlen oft direkt einen Partner. Bei Mietverhältnis ist die Anforderung im Mietvertrag (z.B. „besenrein" vs. abgabetaugliche Endreinigung) entscheidend.
